Barrierefreiheit für unsere Internetseite
Angaben warum wir ab 2025 nicht den Auflagen für barrierefreie Seiten unterliegen
Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.
Quelle: Barrierefreie Website Pflichten & Fristen | Aktion Mensch (aktion-mensch.de)